sind getaufte, gläubige Männer und Frauen. Sie dienen als Unterstützung für die Geistlichen. Sie sind berechtigt die Kommunion an Gläubige im Gottesdienst auszuteilen und den Leib Christi zu alten und kranken Menschen nach Hause zu bringen. Desweiteren sind sie befugt, das Allerheiligste auszusetzen.
Voraussetzungen um diesen Dienst machen zu dürfen:
- Taufe und Firmung
- Vorschlag und Schulung durch den zuständigen Ortsgeistlichen
- bischöfliche Beauftragung
- Mindestalter ist 25 Jahre
Im Moment sind folgende „Helfer“ in unseren Pfarreien aktiv: